Kinderbeistand - Begleitung Minderjähriger in Pflegschaftssachen

Warum wurde für Ihr Kind ein Kinderbeistand bestellt?

Wenn ein Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es auch verpflichtet, zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. In diesem Verfahren kommt es auch manchmal zu Vorladungen vor Gericht, zum Jugendamt oder zu einem Gutachter.

All das zieht für das Kind in einer für sie ohnehin sehr schwierigen Zeit zusätzliche Belastungen nach sich.

Um über diese emotional aufwühlende Situation in einer geschützten Atmosphäre sprechen zu können, wurde der Kinderbeistand mit einem Expertenteam der Justizbetreuungsagentur entwickelt.

Was ist ein Kinderbeistand?

Ein Kinderbeistand ist eine psychosozial geschulte Begleiterin mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern.

Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt sie die Kinder in stürmischen Zeiten für die Dauer des Gerichtsverfahrens.

Ihr Kind hat das Recht, sich mit seinen eigenen Anliegen in das Verfahren einzubringen.

Was ist die Aufgabe des Kinderbeistands?

Die Aufgabe des Kinderbeistandes ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren, den Wünschen des Kindes im Gespräch gerecht zu werden, und diesen Wünschen vor Gericht Gehör zu verschaffen.
Ein Kinderbeistand ist somit ein “Sprachrohr” des Kindes, er darf die Inhalte der Gespräche mit dem Kind aber ausschließlich mit dessen Einverständnis an das Gericht weiter geben. Der Kinderbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, sie kann aber vom Kind aufgehoben werden.

Quelle: Justizbetreuungsagentur, Anstalt öffentlichen Rechts, Universitätsstraße 5/7, 1070 Wien

Weitere Informationen erhalten sie unter: www.jba.gv.at